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Das Existenzminimum darf nicht besteuert werden!

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro hat die Bundesregierung seit Januar 2015 ein offizielles Existenzminimum von Erwerbstätigen beschlossen. Wenn dieses Existenzminimum nicht besteuert würde, dann müssten auch Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von mindestens 1.420 Euro brutto [1] pro Monat keinen Cent Einkommen- oder Lohnsteuer zahlen.
Erst darüber dürfte die Besteuerung Ihres Einkommens überhaupt beginnen.

Sie müssten dann 75 Euro pro Monat weniger Steuern zahlen. Das sind 900 Euro pro Jahr. [2]
Wir fordern die Bundesregierung auf, dies sofort umzusetzen.

Jahrzehnte lang haben die Erwerbstätigen durch zu hohe Steuerlasten - durch die Besteuerung des Existenzminimums - Steuergeschenke für Konzerne, Reiche und Superreiche subventioniert.



Seit April 2015 ist diese Seite online.
Seitdem hat sich einiges entwickelt.
Im Juni 2015 hat die Partei DIE LINKE auf ihrem Bundesparteitag die Forderung nach der Steuerfreiheit jedes gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Erste Gliederungen der Partei arbeiten nun mit dieser Forderung öffentlich:

Flugblatt der LINKEN Hann Münden (Niedersachsen) gegen leere öffentliche Kassen

Wir dokumentieren hier ein Faltblatt, des Landesverbandes DIE LINKE. Niedersachsen:
DIE LINKE fordert die Steuerfreiheit jedes gesetzlichen Mindestlohns


Machen auch Sie den Skandal öffentlich!
Schon zu mehreren Tausenden wurde das aktuelle Informationsblatt dieser Kampagne verbreitet.
Es kann kostenlos und portofrei bestellt werden. Teilen Sie nur mit, wie viel Sie haben möchten.
Die Bestellmöglichkeit sehen Sie unten.

Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer muss drastisch angehoben werden!
Obwohl es verfassungsrechtlich nicht zulässig ist, wird das Existenzminimum von Erwerbstätigen besteuert.
Die Bundesregierung hat dazu einige Tricksereien angewendet. Sie hat das steuerliche Existenzminimum soweit gedrückt, dass Erwerbstätige nach ihrer Steuerzahlung in vielen Fällen Hartz-IV-bedürftig sind.
Der monatliche Grundfreibetrag der Einkommensteuer muss sofort von 706 Euro auf rund 1.050 Euro angehoben werden.

75-Euro-Schein:

 

Infoblatt:

75 Euro mehr!

Rückseite des Geldscheins:

75 Euro mehr!
  Informationsblatt anschauen

Seit Oktober 2015 gibt es ein weiteres Flugblatt mit kürzerem Text: "Mindestlohn, ... und dann noch Lohnsteuerabzug??".

    Kürzeres Flugblatt anschauen

Wir wollen erreichen, dass dieser Missstand im Steuerrecht abgeschafft wird. Sind Sie dabei? Dazu müssen wir gemeinsam die Bundesregierung unter Druck setzen.


Noch glaubt der Bundestag, dass dies den Wähler nicht interessiert

Im November 2014 wurden alle Bundestagsabgeordneten angeschrieben. Antworten aus allen Fraktionen zu diesem Thema waren im Wesentlichen gleichlautend: Das Existenzminimum sei durch den steuerlichen Grundfreibetrag der Einkommensteuer schon geschützt. Wir wiesen jedoch nach, dass das steuerliche Existenzminimum falsch berechnet wird.

Expertise/Anträge

Der Landesvorstand DIE LINKE Niedersachsen hat eine Expertise zur fachlichen Untermauerung dieser Forderung in Auftrag gegeben.

In mehreren Organisationen gibt es schon Anträge, welche die Beschlusslage in diesen Organisationen richtig stellen sollen:

Beim Bundesparteitag der Partei DIE LINKE im Juni 2015 in Bielefeld haben die Delegierten mit deutlicher Mehrheit die Steuerfreiheit jedes gesetzlichen Mindestlohns als Teil des Leitantrages beschlossen (Abschnitt: "Kompetenz Steuergerechtigkeit"). Als erster Eckpunkt des Steuerkonzeptes wurde dort formuliert:

  • die Lohnsteuerfreiheit jedes gesetzlichen Mindestlohns. Dazu ist der monatliche Grundfreibetrag der Einkommensteuer so weit anzuheben, dass der Betrag, den jemand verdient, der in Vollzeit (38,5 Std./Woche) mit gesetzlichem Mindestlohn arbeitet, nicht besteuert wird. Dies gilt ebenso für das Einkommen aller SteuerzahlerInnen bis zu dieser Höhe. Das Existenzminimum darf nicht mehr besteuert werden.

Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des Landesparteitags Niedersachsen.

Der Gewerkschaftstag der IG Metall 2015 wird im Oktober über einen einstimmig durch die IG-Metall-Delegiertenversammlung Süd-Niedersachsen-Harz verabschiedeten Antrag entscheiden.

Vorher, vom 20. bis 26. September 2015, wird in Leipzig der Bundeskongress der Gewerkschaft ver.di stattfinden. Auch hier wird im Zuge der Antragsberatung die Steuerfreiheit des gesetzlichen Mindestlohns Thema sein.


Bestellen und verteilen auch Sie die Materialien dieser Kampagne!

Bestellen Sie hier das gewünschte Material (kostenlos und portofrei, Bestellung per E-Mail):
Flugblatt für die drastische Erhöhung des Grundfreibetrags, 75-Euro-Scheine, weiteres Material nach Wunsch


Weitere Infos zu dieser Kampagne - Homepage www.mindestlohn-10-euro.de:
Homepage des Bündnisses - seit 2011 Das Existenzminimum soll nicht besteuert werden. Statt dessen muss Reichtum endlich wieder mehr besteuert werden. Keinem Menschen soll das Existenzminimum verwehrt werden.


Sie haben Fragen?
Schreiben Sie gerne per E-Mail oder rufen Sie einfach an!
E-Mail: info@die-soziale-bewegung.de, Tel. 0551 20 190 386 oder 0179 672 9724

Impressum



[1] 8,50 Euro/Stunde brutto ergeben bei einer 38,5-Stundenwoche (das sind 167 Stunden/Monat) einen Bruttomonatslohn von 1.420 Euro.

[2] Schon bei einem Bruttomonatslohn von 1.420 Euro pro Monat zahlt ein alleinstehender Erwerbstätiger 75 Euro pro Monat oder 900 Euro pro Jahr an Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wenn 1.420 Euro brutto lohnsteuerfrei gestellt würden, würde also jede Person, die 1.420 Euro brutto oder mehr verdient, 75 Euro pro Monat weniger Steuern zahlen.